Manuela Gamper
Märzstraße 107/25
A-1150 Wien
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Datenschutzerklärung
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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2022
1. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Künstlerische Gestaltung) zwischen dem Kunden und der Band SUGAR SKY (kurz Band) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Band schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Band sind freibleibend.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Form. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Band dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Band ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
4. Leistungen und Honorar
Soweit nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch der Band für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Band ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von bis zu 70 % des Entgeltanspruchs vorab zu fordern. Kostenvoranschläge der Band sind unverbindlich.
5. Präsentation
Erhält die Band nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Band (z.B. Künsterlische Konzepte), insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Band. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Band (z. B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Band. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Band darf der Kunde die Leistungen der Band nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Band durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Band und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Band, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Band erforderlich. Dafür steht der Band und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
7. Kündigung
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, das Vertragsverhältnis mit der Band jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den
Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
bis zu 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin =
50 % des vereinbarten Honorars
bis zu 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin =
80 % des vereinbarten Honorars
ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin =
100 % des vereinbarten Honorars
Dies bezieht sich insbesondere auch auf bereits geleistete Anzahlungen für gebuchte Künstler, bzw. Mitglieder der Band. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Band insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
8. Haftung
Die Band verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung von der Band richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Band, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Band der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen. Wird die Band von einer Event- oder Künstleragentur beauftragt, verpflichtet sich die Agentur einen entsprechenden Vertrag mit ihrem Endkunden abzuschließen und die Band gegen jegliche, nicht durch die Band verursachte Ausfälle, abzusichern.
9. Zahlung
Rechnungen der Band sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung (30 Tagen) gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten als vereinbart. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistungen oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Band beruhen.
11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Band und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Band und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz der Betriebsstätte der Band (Handelsgericht Wien) vereinbart.
13. Nebenabreden / Schriftform
Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Band abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
14. Fotos / Videos
Es gilt als vereinbart, dass sämtliche durch die Band produzierten Foto- oder Videodokumentationen zur Eigenwerbung der Band (insbesondere soziale Netzwerke und Webseite) unter Einhaltung der DSGVO verwendet werden dürfen. Sollte der Kunde bei Postings in sozialen Netzwerken nicht genannt werden wollen, wird von einer Namhaftmachung abgesehen. Dies gilt jedoch nicht für die Nennung des Kunden als Referenz der Band auf ihrer Webseite. Die Band erklärt sich dazu bereit, selbst erstelltes Foto- und Videomaterial dem Kunden unverbindlich zur weiteren uneingeschränkten und freien Verwendung zur Verfügung zu stellen. Die Band muss in jedem Fall richtig genannt (Homepage, Bandnamen) und korrekt verlinkt werden.